Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister
Stefan Wellhöfer
Bayerische Bauordnung und Feuerungsanlagenverordnung
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21.11.2007
Innung Mittelfranken
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie:
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Stefan Wellhöfer
Schornsteinfegermeister
Brünnleinswiesen 31
91361 Pinzberg
Tel.: 09199-2148871
Homepage:
KlickEmail sendenMobil.: 0176-32 10 4470
Mitglied
Innung Mittelfranken